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Begleite Umgänge

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(§ 18 SGB VIII)

Begleite Umgänge
Begleite Umgänge

Das Angebot dient dazu Regelungen und die Umsetzung des Umgangsrechts für Eltern und Kinder/ Jugendliche zu ermöglicht. Somit erhalten Kinder, die im Spannungsfeld einer Trennung leben, die Möglichkeit Kontakte zu Elternteilen oder anderen Familienmitgliedern zu halten oder Kontakte wieder anzubahnen.

Die große emotionale Nähe aller beteiligten Personen zueinander, kann durch eine pädagogische Fachkraft begleitet und ggf. dokumentiert werden.

Die Begleiteten Umgangskontakte sind als zeitlich begrenzte Hilfe gedacht, die Eltern in schwierigen Situationen dabei helfen soll, eine Trennungs-/ Scheidungsphase gut durchzustehen und die Bedürfnisse ihres Kindes dabei nicht aus dem Blick zu verlieren.

Gemeinsam werden zu Beginn einer Hilfe gegenseitige Erwartungen und Wünsche festgehalten. Es werden Regeln für den gemeinsamen Umgang festgelegt, so dass sich alle Beteiligten gesehen fühlen.

Wir stehen für Rückfragen zu Begleiteten Umgangskontakte gerne zur Verfügung.

Melden Sie sich gerne unter

0201- 10 22 09 033
HBBFlbnshlf-ssn-d

Bild
Vanessa Voigt
Bereichsleitung
Familien - Assistenz - Freizeit
Harkortstraße 63
45145 Essen

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