Um (Pflege-)kindern die Möglichkeit zu geben, weiterhin Kontakt zu Ihren leiblichen Eltern zu halten/ zu schaffen oder um Kinder/ Jugendlichen in Trennungs- und Scheidungssituationen die Gelegenheit zu ermöglichen, den nicht mehr im Haushalt lebenden Elternteil regelmäßig zu treffen, bietet die Lebenshilfe Essen die Leistung der begleiteten Umgangskontakte nach §18 Abs. 3 SGB VIII, an.
Das Angebot dient dazu Regelungen und die Umsetzung des Umgangsrechts für Eltern und Kinder und Jugendliche zu ermöglicht. Somit erhalten Kinder, die im Spannungsfeld einer Trennung leben, die Möglichkeit Kontakte zu Elternteilen oder anderen Familienmitgliedern zu halten oder Kontakte wieder anzubahnen.
Trennung, Scheidung oder die Aufnahme in ein vorübergehendes Pflegschaftsverhältnis stellen für die gesamte Familie eine große Veränderung der bisherigen Lebenssituation dar. Der Schutz des Kindes vor Schaden und das Recht und die Pflicht der Eltern, einen Umgang mit ihrem Kind zu haben, bergen in diesem Zusammenhang ein Spannungsfeld, geprägt von Vorwürfen und Emotionen wie Trauer und Enttäuschung, welches es gilt sensibel zu begleiten.
Die große emotionale Nähe aller beteiligten Personen zueinander, kann durch eine pädagogische Fachkraft begleitet und ggf. dokumentiert werden.
Die Begleiteten Umgangskontakte sind als zeitlich begrenzte Hilfe gedacht, die Eltern in schwierigen Situationen dabei helfen soll, eine Trennungs-/ Scheidungsphase gut durchzustehen und die Bedürfnisse ihres Kindes dabei nicht aus dem Blick zu verlieren.
Gemeinsam werden zu Beginn einer Hilfe gegenseitige Erwartungen und Wünsche festgehalten. Es werden Regeln für den gemeinsamen Umgang festgelegt, so dass sich alle Beteiligten gesehen fühlen.
Wir stehen für Rückfragen zu Begleiteten Umgangskontakte gerne zur Verfügung.